Was passiert bei einer Wohnungsräumung mit dem Inhalt?
Als erfahrene Räumungsfirma tragen wir bei Auflösungen von Verlassenschaften eine große Verantwortung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, wie auch unserer Umwelt.
Dieser Verantwortung nehmen wir uns auch gewissenhaft an, indem wir bei der Räumung der Wohnung oder des Hauses den Inhalt bestmöglich wirtschaftlich verwerten und diesen nach Noch-Brauchbaren und Nicht-Brauchbaren sortieren und trennen.
Neben den sozialen und ökologischen Aspekten, handeln wir aber auch immer respektvoll und pietätvoll im Sinne gegenüber der verstorbenen Person und berücksichtigen die Wünsche und Vorstellungen der Hinterbliebenen.
Aufgrund unserer jahrzehntelanger Erfahrung mit Haushaltsauflösungen, wissen wir auch ganz genau was noch verwertbar ist - und was nicht (mehr).
Sammelstoffe wie zum Beispiel Papier, Metall, Glas und Kunststoffflaschen, führen wir dem Kreislauf der Wiederverwertung zu.
Nicht Verwertbares, Sperrmüll und Restmüll führen wir einer fachgerechten Entsorgung zu.
Sensible Unterlagen wie zum Beispiel Geschäftspapiere, Dokumente, Korrespondenzen und Fotos, können wir durch Schreddern zuverlässig unkenntlich machen und vernichten.
Möglichst wenig wegwerfen, gehört zu unserer ethischen Einstellung gegenüber Mensch und Umwelt.
Noch brauchbare Dinge wie gut erhaltene Möbel, funktionstüchtige Haushaltsgeräte und sonstige Elektrogeräte, Geschirr, Bücher, CDs, Krankenbedarfs-Artikel, Zierrat, Bekleidung und Schuhe liefern wir als Spende an verschiedene wohltätige Organisationen.
So sparen wir zugleich auch Entsorgungskosten - Kosten die den Preis für die Räumung reduzieren und somit unseren Kunden zu Gute kommen!
Wenn Sie von uns nach einem Todesfall eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, achten wir auch immer mit größter Sorgfalt darauf, dass keine personalisierten Dinge der verstorbenen Person an die Öffentlichkeit gelangen!
(Außer Sie wünschen oder bestehen auf eine andere Regelung, beziehungsweise wenn dies nicht im Sinne der verstorbenen Person wäre...)
Erklärung hierzu:
Personalisierte Dinge sind alles Dinge, die sich auf eine einzelne Person schließen lassen und ihr zuordnen kann.
Das sind zum Beispiel in Papierform:
- Sämtliche Dokumente wie Ausweise, Reisepässe, Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden und Zeugnisse
- Schriftstücke wie Briefe, Postkarten, Ansichtskarten, Glückwunschkarten und Biletts
- Geschäftsunterlagen, sämtliche Verträge und Visitenkarten
- Sonstige Unterlagen wie Versicherungspolizzen, Kontoauszüge, Arztbriefe und sämtliche Urkunden
- Private Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizbücher
- Bücher mit persönlichen Widmungen der Autorin oder des Autors
Oder sonstige Dinge wie zum Beispiel:
- Fotos und sonstige bildliche Darstellungen wie gemalte oder gezeichnete Porträts der verstorbenen Person
- Kundenkarten, Mitgliedskarten, Bankkontokarten und Kreditkarten
- Namensstempel, Namensschilder und Röntgenbilder
- Medaillen, Orden, Anstecknadeln und Pokale
- Sämtliche mit Widmung versehene Gegenstände
- Seltener auch monogrammiertes oder mit Namensgravur versehenes Geschirr oder Besteck
- Seltener auch Maß-Bekleidung die mit Monogramm bestickt oder mit eingenähten Namensschildern versehen sind
Was von (uns) NICHT verwertbar ist:
- Einbauküchen und sonstige Einbaumöbel und sämtliche Maßmöbel
- Wandverbauten und große Vorzimmer-, Wohnzimmer- oder Schlafzimmer-Wandschränke
- Schwebetürenschränke und Schiebetürenschränke
- Hochschränke oder Aufsatzschränke
- Schrankbetten, Doppelbetten oder sogenannte französische Betten
- Matratzen: Matratzen sind hygienische Artikel und können nur verwertet werden, wenn diese noch original verpackt wären
- Sitzgarnituren wenn sie verschmutzt oder beschädigt sind
- Sämtliche beschädigte Möbel
- Spezifische Tischleranfertigungen wie Dachschrägenmöbel oder Rundzimmermöbel
- Ältere Küchengeräte und Haushaltsgeräte oder sonstige ältere Elektrogeräte

