Beratung
Sie haben Fragen zur Auflösung einer Verlassenschaft sowie Räumung und Rückgabe einer Wohnung?
Wir beraten Sie gerne!
Für die meisten Menschen ist es das erste Mal in ihrem Leben, dass sie nach einem Todesfall im Zuge der Verlassenschaft eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen müssen.
Zum Thema Haushaltsauflösung ergeben sich daher oft viele Fragen, die eine fachkundige Beratung erforderlich machen.
Als sehr erfahrene Räumungsfirma können wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten, wie über die Auflösung der Verlassenschaft und die Räumung der Wohnung oder des Hauses gewissenhaft und kompetent beraten, damit Sie die geräumte Wohnung besenrein und im erforderlichen Zustand an die Hausverwaltung oder an den Vermieter übergeben können.
Dazu kommen wir gerne unverbindlich in ganz Wien und auch in naher Umgebung um Wien zu Ihnen, um die zu räumende Wohnung oder das Haus zu besichtigen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir alle Ihre Fragen, erklären Ihnen auch sämtliche Schritte über die Auflösung der Verlassenschaft, der Möglichkeit der Verwertung von noch brauchbaren Gegenständen, wie auch den genauen Ablauf der Wohnungsräumung oder Hausräumung.
Bei der Besichtigung der Wohnung zeigen wir Ihnen jeweils alle Dinge auf, die man räumen lassen muss, um die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand an die Hausverwaltung zurückstellen zu können, denn bei einer Gemeindewohnung sind für die ordnungsgemäße Rückgabe mitunter andere Faktoren relevant, als bei einer
Privat-Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung.
Für die Wohnungsrückstellung ist es immer wichtig alles zu räumen und zu demontieren was notwendig ist, aber auch nur das, was wirklich nötig ist.
Außerdem können wir Sie für die Rückgabe in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten, wie zum Beispiel:
- Was gilt für das Inventar der Wohnung mietrechtlich als „normale Abnützung“ - und muss somit für die Rückgabe NICHT erneuert werden?
- Welche Teile der Wohnung gelten mietrechtlich als „Beschädigung“ - und müssen vor der Rückgabe repariert oder erneuert werden?
- Welche fehlenden Teile der Wohnungsausstattung müssen für eine anstandslose Wohnungsrückgabe ergänzt werden?
- Welche vom Mieter nachträgliche Umbauten oder sonstige Veränderungen der Wohnung müssen wieder rückgebaut oder entfernt werden?
Unsere hohe Beratungsqualität und sorgfältige Arbeit sorgt für Ihre Sicherheit bei der Rückgabe der geräumten Wohnung!
Wenn die Wohnung oder das Haus (künftig) in Ihrem Eigentum steht, steht es Ihnen natürlich völlig frei, was Sie räumen lassen oder was Sie in der Immobilie belassen möchten, aber wir geben Ihnen gerne Tipps dazu, was für die künftige Vermietung oder für den optimalen Verkauf entfernt werden sollte - oder sogar eher belassen werden sollte.
Sie haben noch Fragen zur Räumung von Wohnung oder Haus?
Wir haben die Antworten!
Unser Tipp: Für die Besichtigung notieren Sie sich bitte alle Ihre Fragen auf einen Notizblock.
So können wir dann alle Ihre Fragen gemeinsam durchgehen.
Im unteren Bereich unsere Webseite finden Sie vorab zu verschiedenen Themen zahlreiche Informationen!

