Allgemeine Informationen - Ratgeber - Expertentipps

Hier haben wir für Sie einige Informationen und Tipps zu den Themen Wohnungsräumung und Wohnungsrückgabe oder Räumung eines Einfamilienhauses, im Zusammenhang mit der Haushaltsauflösung nach einer Verlassenschaft, zusammengestellt:
Briefkasten
Wenn nach einem Todesfall in der Zeit des Verlassenschaftsverfahrens die Wohnung oder das Einfamilienhaus bis zur Räumung oft längere Zeit unbewohnt ist, füllt sich (falls nicht dementsprechend mit Hinweis beschriftet) der Briefkasten schnell mit Werbematerial, so dass dieser oft schon nach einigen Tagen überfüllt ist und dann mitunter kein Platz für wichtige Postzusendungen ist.
Daher unser Tipp:
Wenn Sie als Erbe oder Vertretung nicht regelmäßig den Postkasten leeren können, kennzeichnen Sie ihn einfach mit „Bitte keine Werbung“.
Hinweis:
Wenn Sie von uns eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, leeren wir in dieser Zeit auf Wunsch gerne regelmäßig den Briefkasten und informieren Sie auch telefonisch laufend über wichtige Posteingänge.
Außerdem gehört es zu unserem Kundenservice, dass wir auf Kundenwunsch den Briefkasten mit einem Aufkleber
„Bitte keine Werbung“ versehen.
Dieser Aufkleber ist ablösbar und kann später jederzeit wieder entfernt werden.
Dokumente
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Hinterbliebene nach einer Verlassenschaft oft nach Dokumenten und wichtigen Papieren wie zum Beispiel Mietvertrag, Rechnungen für Wohnungsinvestitionen, Versicherungspolizzen oder gar nach dem Testament der verstorbenen Person suchen müssen.
Unser Rat:
Fassen Sie schon zu Lebzeiten alle wichtigen Papiere und Dokumente in einem Ordner oder einer Mappe zusammen, beschriften Sie diese dementsprechend und lagern diese auch leicht auffindbar.
Oder/Und: Informieren Sie eine Person Ihrer Wahl aus der Verwandtschaft oder Ihre sonstige Vertrauensperson, wo sich Ihre wichtige Unterlagen befinden.
Gerüche in der Wohnung oder im Einfamilienhaus nach Todesfall
Dass es manchmal nach einer Verlassenschaft in der Wohnung oder im Einfamilienhaus aus verschiedensten Gründen nicht gut riecht, ist für uns als erfahrene Räumungsfirma weder selten noch außergewöhnlich.
Das braucht Ihnen bitte bei der Besichtigung in keinster Weise unangenehm sein!
Haushaltsübliche Gerüche „stehen“ in der Luft und haften auch oft an organischen Materialien wie Holz (Möbel, Böden, Wandverkleidungen) und Stoffen wie Matratzen, Bettwäsche, Vorhängen, Bekleidung und sonstiger Wäsche.
Erfahrungsgemäß sind im Normalfall schlechte Gerüche nach der Haushaltsauflösung und der Räumung der Wohnung oder Haus und nach intensiven Lüften verschwunden.
Nähere Informationen und Tipps zu diesem Thema finden Sie in unserem gesonderten Link:
Kellerabteil
Dem Kellerabteil möchten wir aus gegebenen Anlass ein eigenes Kapitel widmen, weil es oft ein „Sorgenkind“ und manchmal sogar ein richtiges Konfliktthema ist.
Wenn die Hinterbliebenen nach einem Todesfall im Zuge der Verlassenschaft eine Wohnung räumen lassen müssen, und wir die Wohnung besichtigen und dabei nach dem Kellerabteil fragen, haben wir sinngemäß schon öfter gehört:
„Das Kellerabteil sollte leer sein, es wurde auch die letzten 20 Jahre nicht aufgesucht.“
Dann besichtigt man aber zur Sicherheit das vermeintliche leere Kellerabteil - und: Es ist mitunter gefüllt mit Gerümpel und Sperrmüll! Vermutlich wurde irgendwann in den besagten „letzten 20 Jahren“ in das Kellerabteil eingebrochen (was in Wien leider häufig vorkommt...), und dann war es über Jahre unversperrt.
Mit den Jahren haben dann allerdings „findige“ Nachbarn dieses Kellerabteil dazu benutzt, um sich ihres Gerümpels zu entledigen.
Mietrechtlich gilt jedenfalls:
Wenn der Mieterseite, ein zur Wohnung zugeordnetes Kellerabteil zugesprochen ist, dann ist man bei der Rückgabe der geräumten Wohnung auch für den geräumten und leeren Zustand des Kellerabteils verantwortlich.
Bei Verlassenschaften ist auch manchmal der Schlüssel für das Kellerabteil nicht mehr auffindbar, das aber für uns kein großes Problem darstellt.
Wenn sich das Kellerabteil eindeutig(!) zur Wohnung zuordnen lässt und es mit einem Bügelschloss versperrt ist, können wir dieses in Ihrem Beisein öffnen, und gleich nach der Besichtigung des Abteils sofort wieder mit einem neuen Bügelschloss versperren.
Unsere Tipps zum Kellerabteil:
Das Kellerabteil niemals unversperrt lassen und in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel einmal jährlich kontrollieren, ob Kellertüre und Schloss versperrt und unbeschädigt sind.
Ein aufgebrochenes Kellerabteil ist strafrechtlich ein Einbruch und sollte daher auch immer polizeilich angezeigt werden.
Den Inhalt des Kellerabteils schon zu Lebzeiten regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls die Dinge die man nicht mehr braucht aussortieren und entrümpeln. Dies verschafft neben (Reserve-)Platz auch einen guten Überblick.
Kellerschlüssel entweder dem Wohnungsschlüsselbund anhängen oder gut beschriftet und leicht auffindbar, zum Beispiel an der Vorzimmerwand hängend oder einem sonstigen Ort im Nahbereich der Eingangstüre, aufbewahren.
Wenn der zu räumenden Wohnung KEIN Kellerabteil eindeutig zuordenbar ist, müsste man im Mietvertrag nachlesen, ob damals bei Mietvertragsabschluss auch ein Kellerabteil mitvermietet wurde, was nämlich nicht immer der Fall war.
Dazu ein wenig Historisches zum Kellerabteil:
Obwohl im Haus genügend Kellerabteile vorhanden sind, war es früher manchmal in manchen Häusern üblich, dass die Regelung und der Bezug der Kellerabteile den Mietern frei überlassen wurde. So kam es auch immer wieder vor, dass der eine Mieter kein Kellerabteil hatte, und ein anderer Mieter dafür gleich zwei Kellerabteile benutzte.
Außerdem gab es früher in Wien zahlreiche Zinshäuser, die nur oder mit vielen sehr kleinen Wohnungen, die sich Türe an Türe reihten, ausgestattet waren. Das waren dann Einzimmerwohnungen mit oft einem sehr kleinen Zimmer und einer kleinen Küche die zugleich meist auch Vorzimmer war. In solchen Häusern gab es dann manchmal nicht die gleiche Anzahl an Kellerabteilen wie es Wohnungen gab, und auch da wurde mitunter die Regelung der Kellerabteile den Mietern überlassen. Solche Zinshäuser in Wien, im Wiener Jargon manchmal liebevoll oder auch abwertend „Zinskasernen“ genannt, gibt es zwar noch, aber durch Wohnungszusammenlegungen sind solche Häuser inzwischen eher selten geworden.
Maus im Haus
Mäuse kommen manchmal auch in den sogenannten „besten Haushalten“ vor und sind auch ganz bestimmt kein Zeichen für etwa einen unhygienischen Haushalt.
Ältere Einfamilienhäuser weisen oft sogenannte Altersschäden auf, und das können zum Beispiel eine verzogene Eingangstüre oder Spalten im Mauerwerk oder ein beschädigtes Kellerfenster sein, durch diese die Mäuse so meist erst einmal nur in den Keller gelangen, von wo sie sich dann unter gegebenen Umständen weiter im ganzen Haus einnisten können.
Aber auch im Großraum Wien, speziell in Häusern mit ebenerdigen Gartenwohnungen, dringen Mäuse manchmal ein, dazu reicht oft schon einer kleiner Spalt zwischen der Eingangstüre und dem Fußboden.
Mäuse nisten sich besonders gerne dann ein, wenn ein Haus oder eine Wohnung unbewohnt ist und sie sich somit ungestört fühlen, das ist bei einer Verlassenschaft zum Beispiel der Fall, wenn die verstorbene Person zuvor längere Zeit in einem Krankenhaus verbracht hat oder die Wohnung oder das Haus nach einem Todesfall im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens länger leer steht.
Mäuse kommen auch nicht „in böser Absicht“ ins Haus, sondern sie suchen speziell in der kalten Jahreszeit einen schützenden Unterschlupf und Nahrung.
Und Mäuse wohnen auch nicht so romantisch wie im Zeichentrickfilm „Tom und Jerry“ in einer getrennten eigenen Mäusewohnung in der Wand, sondern sie bauen sich bevorzugt an versteckten dunklen Plätzen ein Nest aus Papierteilen, Kartonstücken, Stofffasern, und sonst noch alles was sie so im Haus vorfinden.
Erfahrungsgemäß braucht man Mäuse im Zuge einer Wohnungsräumung oder Hausräumung keineswegs „bekämpfen“, denn wenn sie bemerken, dass in ihrem Umfeld die Ruhe gestört wird, ergreifen sie rasch die Flucht ins Freie.
Somit, wenn Sie nach einer Verlassenschaft die Wohnung oder das Haus von uns räumen lassen, sind danach auch ganz bestimmt die Mäuse wieder weg, denn durch die Räumung des kompletten Inventars wird den Mäusen jegliche Lebensgrundlage entzogen.
In den meisten Fällen können wir Ihnen nach erfolgter Räumung auch die Stelle(n) aufzeigen, durch die die Mäuse in das Haus oder in die Wohnung gelangt sind.
Dazu ein wenig Historisches (zum Schmunzeln):
Weil sich Mäuse und andere Nager immer schon an Ernten und Vorräten zu schaffen gemacht haben,
wurden im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit Zivilprozesse gegen Nager geführt!
„Dass die Tiere allerdings der menschlichen Sprache nicht mächtig waren und daher weder Anklage verstehen noch sich verteidigen konnten, tat dem Eifer von Ankläger und Richter keinen Abbruch.“
(Wiener Zeitung / Wiener Journal vom 21.04.2023)
Für Vermieter und (künftige) Eigentümer:
Wenn Sie Eigentümer oder Vermieter der Immobilie sind, können wir Ihnen bei kleinen Altersschäden am Haus oder der Garten-Wohnung Tipps geben, wie Sie mit geringen Aufwand und Kosten und mit wenigen Handgriffen die geräumte Wohnung bzw. das geräumte Haus „mäusesicher“ machen, sowie bei größeren Altersschäden, welche professionellen Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
Copyright:
FISCHER VERLASSENSCHAFTEN, 1060 Wien
Autor:
Gottfried Michael Fischer

