Demontagen und Rückbauten

Wenn Sie von uns eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, führen wir neben der Haushaltsauflösung auch sämtliche notwendigen Demontagen und Rückbauten fachmännisch durch.


Als Räumungsfirma mit sehr viel Erfahrung kennen wir die jeweiligen Vorschriften über den erforderlichen Zustand für die Rückgabe einer Gemeindewohnung oder einer Mietwohnung und stellen gewissenhaft den ordentlichen Zustand her.

Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Besichtigung, zeigen und erklären wir Ihnen welche Dinge alle demontiert werden müssen, um nach der Wohnungsräumung eine ordnungsgemäße Rückstellung an die Vermieterseite zu gewährleisten.


Was wir im Zuge einer Wohnungsräumung (bei Erforderlichkeit) alles demontieren und entfernen können:


  • Komplette Einbauküchen (inklusive aller Geräte, Abwasch und Wandfliesen)
  • Sämtliche Einbaumöbel, Wandregale, Tischler-Einbauten und sonstige verbaute Maßmöbel
  • Fenster-Unterbauten und Heizkörperverkleidungen
  • Luster, Beleuchtungskörper und sämtliche Beleuchtungssysteme
  • Karniesen, Vorhangschienen, Vorhang-Systeme, Jalousien, Katzengitter, Fliegengitter
  • Holzdecken, Deckenverkleidungen, Deckenpaneele, Zwischendecken
  • Wandverkleidungen, Wandpaneele und sonstige Wandbelege
  • Sämtliche Holzvertäfelungen an Wänden und Decken
  • Falttüren (die zum Beispiel im Bad nachträglich eingebaut wurden)
  • Spannteppiche, Laminatböden und alle sonstigen Bodenbeläge
  • Nicht vollflächig verlegte Fliesen (erforderlich bei Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen)
  • Krankenbehelfe (Haltegriffe, Stützgriffe, spezifische Zusatz-Handläufe)
  • Treppenaufzügen (Rollstuhl-Lifte) in Einfamilienhäusern
  • Sämtliche Rückbauten von Behinderten-Umbauten


Nach Demontagen mitunter notwendige Nacharbeiten führen wir ebenfalls durch:


  • Füllen und Verputzarbeiten größerer Bohrlöcher
  • Reparaturen von Schadstellen an den Wänden nach Entfernung von Möbel-Verankerungen
  • Füllen von Bohrlöchern nach Demontagen von Holzdecken


Rückbauten von Grundrissveränderungen durch nachträglich aufgestellte Raumteiler und Zwischenwänden aus Holz:


Wenn in der Wohnung von der Mieterseite nachträgliche Umbauten vorgenommen wurden, wie zum Beispiel, wenn eine Zwischenwand aus Holz aufgestellt wurde um einen großen Raum in zwei kleinere Räume zu unterteilen, dann ist es wichtig bereits vor der Wohnungsräumung mit der Hausverwaltung abzuklären, ob so ein Umbau verbleiben darf oder wieder rückgebaut werden muss.

Gerne aber übernehmen wir für Sie dieses Gespräch mit der Hausverwaltung!

Üblicherweise kommt es dann in solchen Fällen gemeinsam mit der Hausverwaltung vor der Wohnungsräumung zu einer sogenannten „Wohnungsbegehung“.

Belässt man nämlich „auf gut Glück“ solche Umbauten, und sieht die Hausinhabung daran keinen vorteilhaften Nutzen für die Wiedervermietung, könnte die Hausverwaltung eine Rücknahme der Wohnung verweigern und nachträglich auf einen ordnungsgemäßen Rückbau bestehen.

Ein nachträglicher Rückbau wäre wiederum, neben dem Ärger, mit Zeit und weiteren erheblichen Kosten verbunden, denn Sie müssen dann neben den Kosten für den Rückbau und den Entsorgungskosten für die demontierten Teile, zusätzlich weiter die Miete für die Wohnung bezahlen.

Das wollen wir schon im Vorfeld ausschließen und daher nehmen wir uns gerne Zeit für eine Besichtigung der Verlassenschaft.


Zu den Themen Wohnungsräumung und Wohnungsrückgabe haben wir für Sie weitere ausführliche Informationen und Tipps in den Links am unteren Teil unserer Webseite zusammengefasst.