Gerüche in der Wohnung oder im Einfamilienhaus
Wenn nach einem Todesfall die Wohnung oder das Einfamilienhaus während der Zeit der Verlassenschaftsverfahrens über einen längeren Zeitraum unbewohnt sind, können sich mitunter allerlei verschiedene unangenehme Gerüche entwickeln.
Solche Gerüche können durch unterschiedliche Ursachen entstehen, aber bei einer leerstehenden Wohnung nach einer Verlassenschaft sind die häufigsten Gründe folgende:
Verfaulende Lebensmittel, wobei zum Beispiel Kartoffeln - unsachgemäß in einem Plastiksackerl verpackt - auf der Skala der unangenehmen Gerüche ganz oben stehen.
Aber auch in verschlossenen Kühlschränke, auch wenn sie noch in Betrieb sind, können bestimmte Lebensmittel mit kürzerer Haltbarkeit wie Fleisch, Wurstprodukte und Milchprodukte verfaulen.
Oder wenn in der Wohnung frühzeitig der Strom abgeschaltet wird und dabei auf die Lebensmittel im Kühlschrank oder Tiefkühlschrank vergessen wurden.
Hier allerdings entfaltet sich die große Geruchsüberraschung meist erst dann wenn die Gerätetüren geöffnet werden.
Ein häufiger Grund für Gestank ist oft auch Kanalgeruch, der sich dann bemerkbar macht, wenn ein Siphon im WC, Waschbecken, Badewanne, Dusche oder im Spülbecken in der Küche ausgetrocknet ist und dann keine Geruchsbarriere zum Kanalsystem mehr vorhanden ist.
Üble Gerüche können außerdem auch in verschlossenen Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Geschirrspülern entstehen, weil das Restwasser nicht verdunsten kann und so dann eben faulig wird.
Intensiver Gestank entwickelt sich auch in Eimern oder sonstigen Gebinden wo über mehrere Tage Wäsche in Wasser eingeweicht wurde.
Weitere Gründe für Geruchsentwicklung können auch faulendes Wasser in Blumenvasen, Gießkannen, Luftbefeuchtern,
verschmutztes Wasser in Verdunstergefäßen an Heizkörpern, vergessene eingeweichte Wäsche oder durch Wurzelfäule von Pflanzensetzlingen die in Wasser eingelegt wurden sein.
In älteren Einfamilienhäusern könnte außerdem auch feuchter Kellergeruch aufsteigen und sich im ganzen Haus ausbreiten,
wenn einige Zeit nicht gelüftet wird.
Und schon eine einzige tote Maus im Einfamilienhaus kann die ganze Luft im Haus verpesten.
Unangenehme Gerüche „stehen“ dann in der Luft und haften auch an organischen Materialien wie Holz (Möbel, Böden) und Stoffen wie Matratzen, Bettwäsche, Vorhängen, Bekleidung und sonstiger Wäsche.
Im Normalfall verschwinden aber solche Gerüche nach der Räumung der Wohnung bzw. der Räumung des Einfamilienhauses nach ausgiebigen Durchlüften der Räumlichkeiten.
Auch gefürchtete Gerüche wie Zigarettenrauch oder Gerüche durch Inkontinenz sind kein besonderes Thema, weil sie sich erfahrungsgemäß ebenfalls nach ausgiebigen Durchlüften der Räumlichkeiten komplett wieder beseitigen lassen.
Ein ganz eigenes Thema sind Verwesungsgerüche.
In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass eine Person „still und leise“ verstirbt und der Leichnam einige Zeit später entdeckt wird und eine bereits mehr oder weniger fortgeschrittene Verwesung stattgefunden hat.
Somit ergeben sich auch auch verschiedene Intensitäten an Verwesungsgerüchen. Leichter Verwesungsgeruch verflüchtigt sich
erfahrungsgemäß nach der Räumung der Wohnung und ausgiebigen Lüften wieder.
Ganz anders ist die Situation bei fortgeschrittener Verwesung, denn da hat sich der Geruch in den Tapeten und in den Wänden festgesetzt und der Geruch lässt sich dann nur durch das komplette Entfernen aller Tapeten beseitigen.
Meist muss dann zusätzlich noch eine Spezialfirma beauftragt werden, die mit einem speziellen Verfahren diese Gerüche professionell aus der Wohnung entfernt.
Der „GAU“ (Größter anzunehmender Unfall) unter den Geruchsentstehungsgründen ist aber, wenn vom verwesenden Leichnam Körperflüssigkeiten in den Parkettboden oder in den Holzboden eingesickert sind.
Im Altbau befinden sich nämlich unter den Parkettböden, neben einer Konstruktion aus Kanthölzern und Holzbrettern, meist eine zusätzliche Befüllung mit einer Sand-Kies-Schüttung die der Trittschalldämmung dient und wenn durch Verwesung entstandene Körperflüssigkeiten in den Holzboden durchdringen, bleibt der Verwesungsgeruch richtiggehend „gespeichert“.
Dann bleibt nur noch die Totalsanierung inklusive Entfernung sämtlichen kontaminierten Materials, durch eine Fachfirma.
Autor: Gottfried M. Fischer